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   OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00   

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https://dejure.org/2001,22264
OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00 (https://dejure.org/2001,22264)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.02.2001 - 1 U 81/00 (https://dejure.org/2001,22264)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 1 U 81/00 (https://dejure.org/2001,22264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19
    Umfang der Aufklärungspflicht des Urkundsnotars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Dies ist der Fall, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände des Sachverhalts für die zu beweisende Tatsache ein nach der Lebenserfahrung typischer Sachverhalt ergibt (BGH NJW 1996, 1828 ; BGHZ 100, 214, 216; w. N. z. B. bei Thomas-Putzo, Kommentar zur ZPO , 22. Aufl. 1999, § 286 , Rdnr. 12 ff.).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Dies ist der Fall, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände des Sachverhalts für die zu beweisende Tatsache ein nach der Lebenserfahrung typischer Sachverhalt ergibt (BGH NJW 1996, 1828 ; BGHZ 100, 214, 216; w. N. z. B. bei Thomas-Putzo, Kommentar zur ZPO , 22. Aufl. 1999, § 286 , Rdnr. 12 ff.).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Für den Anscheinsbeweis ist allerdings kein Raum, wenn bei pflichtgemäßer Beratung mehrere Handlungsweisen des Beratenen naheliegend offen stehen und gegeneinander abzuwägende Risiken bzw. Vorteile bergen (BGH NJW 1992, 3237, 3241).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Dazu zählt auch die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für den geltend gemachten Schaden (BGH NJW-RR 1996, 781 ).
  • BGH, 07.02.1974 - VII ZR 93/73

    Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Dementsprechend ist jede Beweiserleichterung versagt worden, wenn der geschuldete Rat nur der Information zur freien Entscheidung dienen sollte (BGH VersR 74, 598, 599; NJW 92, 3241).
  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von

    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Danach hat der Notar auch über wirtschaftliche Folgen eines zu beurkundenden Geschäfts zu belehren, wenn in der rechtlichen Gestaltung des Vertrages Umstände angelegt sind, die es nahe legen, dass einem Beteiligten ein Schaden droht und der Beteiligte sich - vor allem wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage - der Gefahr nicht oder nicht voll bewusst ist (BGH, DNotZ 67, 323; 446; 76, 54).
  • BGH, 23.05.1960 - III ZR 110/59
    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Soweit keine feste Lebenserfahrung für eine bestimmte weitere Entwicklung spricht, bleibt es auch bei Amtspflichtverletzungen Sache des Geschädigten, darzutun und zu beweisen, dass sein Schaden durch die Amtspflichtverletzung des Notars verursacht worden ist (BGH WM 60, 1150, 1151 f; NJW 92, 3241).
  • OLG Bremen, 06.12.1988 - 1 U 123/88
    Auszug aus OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
    Diese allgemeine Betreuungspflicht geht dahin, unerfahrene Personen durch Hinweise vor Gefahren zu warnen, die sich aus der Vertragsgestaltung ergeben und für den Notar erkennbar nahe liegen, die aber unerfahrenen Personen verborgen bleiben (Hanseatisches OLG in Bremen, DNotZ 1989, 456).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 224/05

    Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem auf einer

    Die Verantwortung für die Sicherheit des Verkehrsvorganges trifft vor allem ihn (Senat, Urteil vom 28. Mai 2001, Az. 1 U 81/00 mit Hinweis auf BGH VRS 56, 202, 203; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 10 StVO, Rdnr. 10).
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